Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fotografin Marion Hogl, Straubinger Straße 13, 80687 München

Telefon: +49 172 88 30 334

E-Mail: info@seh-stern.com

Internet: www.seh-stern.com

Zuständige Kammer:

Handwerkskammer München

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Seh-Stern Fotografie Marion Hogl

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, Fotoalben, Fotobücher, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

Bei der Verwertung der Lichtbilder muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin des Lichtbildes genannt werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

Die digitalen Bilddaten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung. III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 100% des Grundhonorares sofort in bar bzw per Überweisung fällig. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch die Fotografin erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für die Fotografin der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

Bei neuen Geschäftskunden wird bei mindestens den ersten drei Aufträgen nur Barzahlung bzw Vorkasse akzeptiert. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Von Endverbrauchern wird nur Barzahlung, Überweisung und Paypal akzeptiert, Kredit- und ec-Karten werden nicht angenommen.

Endverbraucher haben spätestens bei Bestellung der Endprodukte den Kaufpreis vollständig zu zahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen für Fotobücher, Collagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung der Fotografin. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

Die Fotografin haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. 2 . Die Fotografin verwahrt die Bilddaten sorgfältig. Sie haftet nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie sämtlicher Auftragsgegenständen wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgt.

Für die Datenspeicherung verwenden wir DVD-R oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

In allen anderen Fällen haftet die Fotografin maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotografin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Fotografin hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.

Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Grußkarten, Fotos für Grußkarten, Collagen oder ähnliche Fotoarbeiten fallen mindestens 50 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten Zeitaufwandes an.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.

Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin .

Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin .

Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

Willigt der Auftraggeber der Veröffentlichung, der von ihm gefertigten Fotos zu, dürfen die Fotos uneingeschränkt zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos auf der eigenen Internetpräsenz der Fotografin www.seh-stern.com, in sozialen Netzwerken, im Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen, Prospekten, Musteralben und anderen Medien. Zusätzlich dürfen die Fotos in eigenen Buchprojekten der Fotografin/Autorin oder bei Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte gegen Entgelt oder ein Verkauf der Fotos bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.